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Zur Voraussetzung eines Mietmangels

Ein Mietmangel ist nicht gegeben, wenn sich die Wohnung außen befindet und aufgrund dessen für den Mieter höhere Heizkosten entstehen.

Ferner liegen die Voraussetzungen für einen Mietmangel nicht vor, wenn sich die Nutzungsbedingungen des in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Trockenraumes ändern. Solange keine Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung des Mieters vorläge, sei eine Minderung der Miete nicht gerechtfertigt.
 
Amtsgericht Steinfurt, Urteil AG Steinfurt 4 C 490 82 vom 14.04.1983
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